Cashbook Kassenlösung Indoortainment Kasse Indoorpark TSE DSFinV-K

Kassensystem mit TSE

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt in Deutschland nun bereits seit dem 1. Januar 2020. Unter anderem bestimmt diese, dass alle elektronischen Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung – also einer TSE – ausgestattet sein müssen. Eine nachträgliche Manipulation der Kassendaten wird somit unmöglich. CashBook – das Kassensystem für den Freizeitpark wie Trampolinpark oder Indoorspielplatz, ist von Anfang an mit einer entsprechenden TSE ausgestattet. Doch was bedeutet diese TSE generell für Kassensysteme bzw. die eigene Kasse?

Technische SicherheitsEinrichtung für Kassensysteme – TSE

Nun wurde die TSE mit einer gewissen Kulanz bis zum Jahresende 2022 behandelt. Das heißt, Unternehmen mit entsprechender Kassenpflicht, hatten die Möglichkeit auf eine neue Kassensoftware umzusteigen oder aber sicher zu stellen, dass das vorhandene Kassensystem entsprechend nachrüstet.

Cashbook Kassensoftware Buchungssystem Indoorspielplatz TrampolinparkBis heute (Stand April 2024) werden die in der TSE festgelegten Daten aber noch nicht endgültig vom zuständigen Finanzamt ausgelesen. Dementsprechend dürfte die Dunkelziffer, derer, die noch immer ein Kassensystem ohne TSE nutzen, recht hoch sein.

 

 

 

Was bedeutet finanzamtkonform?

Was wird vom Finanzamt gefordert. Und was steckt eigentlich hinter dem Sicherheitsmodul. Cashbook klärt auf:

 

Wer braucht die TSE?

Seit dem 01. Januar 2023 müssen alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Dies betrifft ausnahmslos alle Branchen. Also auch die Gastronomie oder Freizeitparks wie den Indoorspielplatz oder den Trampolinpark.

Die folgenden Ausnahmen dieser Regelungen sind somit ebenfalls seit Januar 2023 nicht mehr gültig:

  • wenn Deine Kasse zwischen dem 25. November 2010 und dem 1. Januar 2020 angeschafft wurde und der GoBD entspricht.
  • wenn Deine Kasse nicht umgerüstet werden kann. In diesem Fall musst Du eine vollständig neue Kasse in Betrieb nehmen.

Derartige Voraussetzungen schützten noch bis zum 31. Dezember 2022. Doch nun ist auch diese Übergangsfrist endgültig vorbei. Für alle Unternehmer gilt nun gleichermaßen die TSE-Kassenpflicht. Seit dem 01. Januar 2023 steht also entweder eine Aufrüstung mit dem TSE-Modul oder ein Kassen-Neukauf an.

Sollte die Erweiterung des bestehenden Kassensystems mit einem entsprechenden TSE-Modul also bis heute nicht erfolgt sein, so ist wohl kaum noch mit einer entsprechenden Anpassung der Kassensoftware zu rechnen. Wir empfehlen daher die dringende Anschaffung eines neuen Kassensystems wie CashBook, inklusive TSE. In unserer Übersicht findest Du alle Preise. Vielleicht lassen sich damit ja sogar auch noch ein paar Kosten reduzieren.

Was für Dein Unternehmen zutrifft, erklären Dir unsere Experten gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch: Du erreichst uns telefonisch unter 02602/83871-0 – oder sende eine Mail an info@indoortainment.ag

 

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Was bedeutet TSE?

Seit dem 01. Januar 2020 ist durch die sogenannte Kassensicherungsverordnung – Kurzform: KassenSichV – gesetzlich vorgeschrieben, dass elektronische Kassensysteme mit dem Sicherheitsmodul der TSE ausgestattet sind.

Die Technische Sicherheitseinrichtung – Kurzform: TSE – verhindert als Sicherheitsmodul nachträgliches Löschen oder Ändern von Kassendaten. Durch die TSE werden alle digitalen Aufzeichnungen aus Umsätzen mit Bargeld, Gutscheinen, Debit- oder Kreditkarte fortlaufend signiert. Manipulationen sind also künftig unmöglich. Darüber hinaus sorgt die TSE für eine lückenlose und fehlerfreie Übertragung der relevanten Daten an das Finanzamt. Dies erfolgt dann nach der sogenannten DSFinV-K.

 

Doch was sagt die technische Sicherheitseinrichtung aus?

Neben der Belegausgabepflicht und einer Kassenmeldepflicht ist die TSE ein wichtiges Mittel, um Manipulationen von Kassensystemen auszuschließen. Die TSE verzeichnet jeden Geschäftsvorfall, der den Wert eines Unternehmens ändert. Dazu gehören z. B. Bestellungen und Rechnungen. Aber auch Privatentnahmen sowie Eintragungen ins Kassenbuch.

Doch die TSE sollte nicht ausschließlich negativ betrachtet werden. Es gibt durchaus Vorteile:

Umsatzschätzungen gehören der Vergangenheit an. Dank gesicherter Umsatzdaten, sind Umsatzschätzungen durch das Finanzamt Vergangenheit. Hieraus entstehende Nachzahlungen somit ebenso. Auch kein Dritter kann vorhandene Kassendaten verändern und Gelder abzweigen. Die Kassenaufzeichnung verstärkt also auch die Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter.

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Durch diese Manipulationssicherheit entsteht schließlich auch eine Rechtssicherheit. Mit der TSE endet Pflicht zur Darlegung der Richtigkeit der Kassen-Aufzeichnungen. Mit der TSE sind schließlich sämtliche im elektronischen Kassensystem unveränderbar. Das heißt Bestellungen, Rechnungen, einzelne Bons oder auch Privatentnahmen werden klar dokumentiert. Wie vom Finanzamt gewünscht.

Durch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensystem – Kurzform DSFinV-K werden alle Daten automatisch nach dem erforderlichen einheitlichen Datenstandard bereitgestellt.

 

Noch immer keine TSE?

Wer nach dem endgültigen Stichtag nun noch immer eine Kasse ohne TSE nutz, verweigert diese offiziell. Das bedeutet Ärger. Die TSE ist laut Gesetz seit dem 01. Januar 2023 für alle elektronischen Registrierkassen Pflicht. Und es drohen empfindliche Strafen bei Verstoß gegen diese gesetzlichen Vorgaben. Strafzahlungen bis zu 25.000 Euro sind hier möglich. – Ohne Ausnahmen.

Laut dem Deutschen Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. – Kurzform DFKA – gibt es bereits erste Fälle, die mit einem solchen Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt wurden.

Darüber hinaus sind dann auch Schätzungen durch das Finanzamt möglich. Dann wird nämlich ein höherer Gewinn vermutet, als tatsächlich angegeben. Und das führt dann natürlich zu – vielleicht unnötigen – Steuernachzahlungen.

 

 

 

 

 

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